Geschäftsbedingungen
für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Veranstalt-ungen
in den Konferenz- und Banketträumen des Hotels sowie für
alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen. Sie gelten
entsprechend für andere Räume, Vitrinen, Wand- und
sonstige Flächen, die das Hotel zur Verfügung stellt.
Für Zimmerreservierungen gelten gesonderte Bedingungen.
2. Falls Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter
ist, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Veranstalter
als Gesamtschuldner.
3. Reservierungen von Räumlichkeiten werden mit
der Annahme durch das Hotel bindend. Fürden Fall der Stornierung
können
Bereitstellungskosten durch das Hotel in Rechnung gestellt werden,
falls die Räumlichkeiten nicht anderweitig vergeben werden
können. Bestellt der Veran-stalter binnen einer 72-Stunden-Frist
eine Veran-staltung ab, so kann das Hotel die Bereitstellungskosten
zuzüglich Ersatz von 80 % des entgangenen Umsatzes (Speisen)
berechnen. Falls dieser Satz noch nicht festgelegt wurde, gilt
der gültige Mindestmenüpreis mal Personenzahl.
4. Der Auftraggeber hat dem Hotel die garantierte Anzahl
der Teilnehmer an einer Veranstaltung spätestens 10 Arbeitstage
vor dem Termin mitzuteilen. Tatsächlich entstehende Abweichungen
nach unten können in diesen Fristen nicht mehr berücksichtigt
werden. Die Garantie ist Basis der Abrechnung. Überschreitungen
der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten
Zahl werden zu max. 5% vom Hotel akzeptiert, das insoweit einen
reibungslosen Verlauf der Veranstaltung gewährleistet.
Über weitgehende Überschreitungen der Teilnehmerzahl
bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit dem Hotel. Bei Überschreitungen
wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde
gelegt.
5. Der Auftraggeber haftet dem Hotel gegenüber für
die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilehmern zusätzlich
bestellten Speisen und Getränken.
6. Für die Beschädigung oder Verlust an Einrichtung oder
Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden,
haftet der Auftraggeber, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens
durch das Hotel bedarf. Für die Anbringung von Dekorationsmaterial
oder von sonstigen Gegen-ständen im Rahmen von Konferenz-
und Bankettveranstaltungen übernimmt das Hotel keine Haftung.
Sämtliches Dekorationsma-terial muss den feuerpolizeilichen
Anfor-derungen entsprechen. Vom Auftraggeber mitgebrachtes Dekorationsmaterial
soll bis spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung
wieder abgeholt werden.
7. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten
Ausstellungsgegenständen obliegt dem Auftraggeber. Das
Hotel haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte
Gegenstände.
8. Sollten Störungen oder Defekte an dem
vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen
Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich
für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung
der Zahlung kann hieraus nicht hergeleitet werden.
9. Das Mitbringen von Speisen und Getränken
ist nicht gestattet.
10. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streikm u. a.) behält
sich das Hotel das Recht vor, den Auftrag zu stornieren.
11. Die Rechnungen des Hotels sind binnen 7 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
12. Bei der Berechnung der Fristen wird der Tag des Einganges
einer schriftlichen Stornierung beim Hotel nicht mitgerechnet.
13. Bei der Stornierung von Hotelzimmern können
80% der Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden.
14. Erfüllungsort ist Oer-Erkenschwick und Gerichtstand
ist Nordhorn.
15. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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